Aufrufe
vor 2 Jahren

NUTZEN 01/2021 Ausgabe NordOst

  • Text
  • Druck
  • Handel
  • Unternehmen
  • Website
  • Etiketten
  • Medien
  • Informationen
  • Ausbildung
  • Arbeitgeber
  • Deutschland
Hier finden Sie die neue Ausgabe des Magazins der Druck- und Medienverbände! Im Zentrum steht diesmal das Thema "Handel". Wie gewohnt finden Sie nicht nur die Rubrik "Print kommt an" sondern auch wieder die drei Firmenporträts unter den Stichworten "Der Nutzen", "Die Firma" und "Die Profis" sowie die Bilderstory "Unterwegs mit ..." im Heft. Der Printausgabe ist das Programm der Print-Academy.de für das zweite Quartal 2021 beigelegt. Sie kennen die Print-Academy.de noch nicht? Schauen Sie mal vorbei www.print-academy.de. Möchten Sie uns Feedback geben, Kritik äußern oder Anregungen mitteilen? Schreiben Sie uns an Nutzen@vdmno.de Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!

So planen Sie richtig in

So planen Sie richtig in der Krise Bei vielen vor allem kleineren Betrieben ist das finanzielle Polster durch die Corona-Krise deutlich zusammengeschrumpft. Hinzu kommt die Gefahr, dass infolge von Corona voraussichtlich eine Insolvenzwelle eintreten wird, die dazu führt, dass viele Firmen – darunter auch Ihre Kunden – ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können. Jetzt gilt es, die eigene Zahlungsfähigkeit zu sichern. Hierzu gehört zunächst einmal die Intensivierung des bestehenden Forderungsmanagements: » Bonitätsprüfung des Kunden bei größeren Aufträgen vor Vertragsabschluss » Frühzeitige Rechnungsstellung » Zeitnahe Überprüfung der Zahlungseingänge » Zeitnahe Mahnungen bei Überschreiten der Zahlungsziele » Überprüfen der Skontobedingungen » Zügige Bearbeitung von Reklamationen » Abschlagszahlungen bei großen Aufträgen Darüber hinaus hilft eine gute Planung. In kritischen Unternehmenssituationen müssen Sie für die Finanzplanung und die Liquiditätsvorschau manchmal sogar Wochen- beziehungsweise Tagespläne erstellen, um rechtzeitig zu reagieren. Bei der Ermittlung dieser Plandaten beschäftigen Sie sich mit der Zukunft des Unternehmens für die nächsten Monate. Aber der Nutzen dieser Planarbeit besteht nicht darin, dass die getroffenen Prognosen genau erfüllt werden, sondern dass man Entwicklungen und Probleme rechtzeitig erkennt, um dann entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Der Liquiditätsplan Die Struktur des Liquiditätsplans orientiert sich häufig am verwendeten Datev-Kontenrahmen (BWA vom Steuerberater). Der darauf entstehende Finanzplan berücksichtigt vor allem die im Geldmittelfluss auftretenden zeitlichen Verschiebungen (z. B. tatsächliche Zahlungseingänge der Kunden). Im Finanzplan wird nun ermittelt, ob den Ausgaben ausreichend Einnahmen gegenüberstehen. Die Liquidität wird so noch nicht ermittelt. Um auf der sicheren Seite zu sein, muss zusätzlich eine Liquiditätsvorschau erstellt werden. Sie gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Je nach Liquiditätslage ist diese monatlich, wöchentlich oder sogar täglich zu erstellen. Mit dieser Übersicht haben Sie die Grundlage, um Ihren Liquiditätsstatus festzustellen und können zur Liquiditätssicherung zusammen mit Ihrer Hausbank prüfen, inwieweit öffentliche Fördermittel – wie z. B. Coronahilfen – beantragt und/oder Kreditlinien ausgeweitet werden können. Erfahrungsgemäß gilt: Je früher Sie Ihren Kundenbetreuer Ihrer Hausbank einbinden, desto mehr Handlungsoptionen haben Sie. Wir unterstützen Sie! Sie haben kein entsprechendes Planungstool oder Sie wünschen sich Beratung beim Aufbau Ihres betrieblichen Liquiditätsplans? Als Mitglied des vdmno unterstützen wir Sie bei der Liquiditätsplanung mit unserem Excel-Planungstool, in dem die oben beschriebenen Schritte nacheinander und strukturiert abgearbeitet werden. So kommen Sie schnell zu Ihrem Liquiditätsplan, der Ihnen die Entwicklung der Liquidität Ihres Unternehmens für die nächsten Monate (bis zu 3 Jahren) aufzeigt. Aktuell können Sie die Beratung und Unterstützung unserer Experten auch online per Videokonferenz in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Ihre vdmno-Ansprechpartner Henning Marcard Betriebswirtschaft T 030 30 22 021 marcard@vdmno.de Holger Schürmann Betriebswirtschaft T 0511 33 80 636 schuermann@vdmno.de VIII // 01/2021

NUTZEN NÜTZLICH N Ü T Z LICH Veranstaltung infoKompakt Der Blaue Engel Der Blaue Engel – das Umweltzeichen der Bundesregierung – setzt seit 1978 unabhängig und glaubwürdig Maßstäbe für umweltfreundliche, gesunde sowie langlebige Produkte und Dienstleistungen. Er ist Deutschlands bekanntestes Umweltzeichen und wird auch für Auftragsvergaben an Druck- und Medienunternehmen immer wichtiger. Allerdings ist die Zertifizierung gerade für kleine und mittelständische Betriebe mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Da gilt es abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vorgabekriterien erreicht werden können. In einem kostenfreien Online-Seminar aus der Reihe infoKompakt erhalten Druck- und Medienunternehmen am 23. März 2021 ausführliche Informationen über den Weg zur Zertifizierung. Dabei wird sowohl auf die Vergabekriterien als auch auf das Antragsverfahren eingegangen. Maskenpflicht im Rahmen der Coronakrise Der Arbeitgeber hat aufgrund der Pandemielage die Pflicht, seine Arbeitnehmer zum Tragen einer Maske anzuhalten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus seiner Fürsorgepflicht sowie seiner Rücksichtnahme gegenüber seinen Vertragspartnern gemäß §§ 618, 141 Abs. 2 BGB. Nach § 3 Absatz I S. 1 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Ausübung der Arbeit zu gewährleisten. Bezogen auf die Coronakrise bedeutet dies, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz einem nur geringen oder gar keinem Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Hierbei sind die Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heranzuziehen, die konkrete technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen aufzeigen. Der Arbeitgeber kann die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung im Betrieb gegenüber Arbeitnehmern mittels seines Direktionsrechts nach § 106 S. 2 GewO umsetzen. Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser vor Einführung der Maskenpflicht im Betrieb zu beteiligen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ergibt sich sowohl aus § 87 Absatz Nr. 1 als auch aus § 87 Nr. 7 BetrVG. MEHR INFORMATIONEN UND ANMELDUNG www.bvdm-online.de/infokompakt/blauer-engel FRAGEN? NUTZEN@BVDM-ONLINE.DE 01/2021 // 19