NUTZEN NÜTZLICH Tagung InProD² – Inklusion in der Produktion Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels gilt es, neue Wege zu gehen. Dazu gehört die erfolgreiche inklusive Berufsausbildung in der Druckund Medienwirtschaft. Fachkräfte aus beruflicher Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft, koordiniert vom ZFA, haben deshalb digitale Hilfsmittel für Lehrkräfte, Ausbildende sowie Auszubildende entwickelt. Damit soll die Ausbildung individueller, einfacher, barrierefreier und digitaler werden. Diskutieren Sie mit uns die Ergebnisse, und nutzen Sie diese für Ihre eigene Unterrichtsgestaltung und Ausbildungspraxis. Im Fokus: » mit Leichter Sprache Wissen vermittelbar machen: „Fachpraktiker Wiki“, um (nicht nur) Menschen mit Einschränkungen Fachwissen zugänglich zu machen, » mit virtuellem Lernen Barrieren überwinden und begreifen: „Social Virtual Learning“ in der Vermittlung von Praxiswissen, » mit digitalen, einfachen Lerninhalten und interaktiven Lernaufgaben das individuelle Lerntempo fördern: Lernanwendung „EinFach – dein Lernbegleiter“ als ergänzendes Instrument zum Unterricht für die selbständige Wissenserarbeitung. WEITERE INFORMATIONEN UND ANMELDUNG Termin: Mittwoch, den 6. 10. 2021 von 9.00 – 15.30 Uhr Ort: Berufsbildungswerk im Oberlinhaus, Potsdam, Steinstraße 80/82/84, 14480 Potsdam (Sporthalle) Tagungsprogramm und Anmeldung unter: www.inprod2.de/programm-abschlussveranstaltung 22 // 03/2021
NUTZEN NÜTZLICH Info Arbeitsrecht Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mit Rentnern § 41 (3) SGB VI gibt die Möglichkeit, die Altersgrenze hinauszuschieben. Dieses Bedürfnis stellt sich oft, wenn ältere Mitarbeiter wegen Erreichen der Altersgrenze das Arbeitsverhältnis verlassen und in Rente gehen. Häufig soll das Arbeitsverhältnis eine Zeitlang fortgesetzt werden, aber zu geänderten Arbeitsbedingungen. Statt Vollzeit soll in Teilzeit gearbeitet werden, mit Auswirkung auf den Vergütungsanspruch und die Anzahl der Urlaubstage. Wichtig ist, dass auf keinen Fall in einer einzigen Vereinbarung sowohl das Hinausschieben der Altersgrenzen geregelt werden dürfen als auch die Änderung der Arbeitsbedingungen. Die beiden Vereinbarungen müssen getrennt voneinander abgeschlossen werden und das zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Am besten ist es, zunächst einmal die Arbeitsbedingungen in der Zukunft zu regeln und anschließend die Altersgrenze hinauszuschieben. FRAGEN? NUTZEN@BVDM-ONLINE.DE VERTRIEBSKONGRESS DIGITAL 10.11.2021 DER Treffpunkt für Vertriebsverantwortliche aus der Druck- und Medienindustrie. Expertenwissen, Networking und jede Menge Praxis-Tipps! #vertriebskongress Programm & Anmeldung: vdmnw.de 03/2021 // 23
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