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NUTZEN UNTERWEGS MIT

NUTZEN UNTERWEGS MIT Verpackungsgesetz: bestens informiert EIN TAG AUS DER ROADSHOW INFOKOMPAKT: DAS VERPACKUNGSGESETZ 2019 Ab dem 1. Januar 2019 gilt: Druckereien, die ihre Produkte verpackt und gewerbsmäßig an private Endverbraucher in den Verkehr bringen, müssen sich offiziell registrieren. Wer das nicht tut, riskiert Vertriebsverbote. Die Verbände Druck und Medien haben daher vom 24. Oktober bis zum 6. November neun branchenspezifische Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland angeboten. Aus erster Hand – von den Experten der Verbände sowie des Systembetreibers interseroh – erhielten Druck- und Mediendienstleister umfassende Informationen über die neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes 2019. Henning Marcard vom Verband Druck & Medien NordOst begrüßt die fast 30 Teilnehmer der Veranstaltung in der Berliner Geschäftsstelle. 2 1 3 Der bvdm-Leitfaden informiert ausführlich über die Pflichten und Aufgaben von Druckereien. Die Experten des Verbandes und von interseroh helfen bei juristischen Fragestellungen, präsentieren Praxisbeispiele und beantworten die Teilnehmerfragen. 4 Henning Marcard begrüßt stellt den die Referenten Teilnehmer Frank in Berlin Leonhardt und stellt von den Referenten interseroh Frank vor. Weitere Leonhardt Veranstaltungen von interseroh fanden vor. Weitere in Hamburg, Veranstaltungen Hannover, fanden Oldenburg, statt in Hamburg, Leipzig, Frankfurt, Hannover, Düsseldorf, Oldenburg, Stuttgart Leipzig, Frankfurt, und Aschheim Düsseldorf, bei München Stuttgart statt. und Das Aschheim Interesse bei der München. Unternehmen der am Unternehmen Thema Verpackungsgesetz am Thema Verpackungsgesetz ist gut begründet. ist gut Das Interesse begründet. Denn bereits Denn die bereits Versandverpackung die Versandverpackung für Flyer, Visitenkarten für Flyer, Visitenkarten oder oder Broschüren Broschüren ist in der ist in Regel der Regel lizenzierungspflichtig. 30 // 04/2018

NUTZEN UNTERWEGS MIT 10 Man bleibt in Kontakt. Auch um sich über die noch offenen Fragen und die ausstehenden Antworten der „Zentralen Stelle“ auszutauschen. Drei Stunden volle Konzentration, die sich lohnen. 9 Intensive Diskussionen zu einem trockenen Thema: Die Teilnehmer haben sich eine Stärkung mehr als verdient. 8 6 7 Auch für Fragen und Diskussion bleibt natürlich Raum. Und an Fragen mangelt es nicht, zumal das Verpackungsgesetz viel Raum für Interpretation lässt. 5 Das Verpackungsgesetz bringt zahlreiche Neuerungen: von der Erhöhung der Recyclingquoten bis zur Einrichtung der „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ als unabhängige Kontrollstelle. Aber auch zu grundlegenden Fragen wie der, was eine Verpackung laut Gesetz eigentlich ist – oder nicht ist –, liefert Frank Leonhardt einen praxisnahen und kompetenten Input. FOTOS: JENS SCHICKE 04/2018 // 31